Sozialleistungen – Unterstützungsmöglichkeiten im Falle Krebserkrankung

Oft bringt eine Krebserkrankung für Betroffene und deren Umfeld viele Sorgen und Ängste mit sich. Neben dem Erfolg der Therapie können auch praktische Fragen plötzlich eine zentrale Bedeutung gewinnen: Wovon soll man leben, wenn man für eine gewisse Zeit nicht arbeiten kann? Was passiert, wenn der Krebs wiederkommt und man sich und sein Kind nicht mehr allein versorgen kann? Für deine Absicherung in diesen schwierigen Situationen gibt es zahlreiche Sozialleistungen, auf die du Anspruch hast.

Sozialleistungen und deren Träger

Unter Sozialleistungen versteht man alle Leistungen, die vom Staat für die soziale Sicherung erbracht werden. Das können sowohl Geld- als auch Dienst- oder Sachleistungen sein, wie zum Beispiel Krankengeld, Rente oder Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Leistungen sollen dich vor individuellen Lebensrisiken schützen oder, falls das nicht möglich ist, zumindest deren Folgen ausgleichen und ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Lebensgrundlage sicherstellen. 

In Deutschland gibt es viele verschiedene Sozialleistungsträger, die für die Absicherung in unterschiedlichen Situationen, zum Beispiel Unfall, Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, zuständig sind. Die Zuständigkeit kann zusätzlich aber auch von deinen persönlichen Lebensumständen beeinflusst sein: Ist man privat oder gesetzlich krankenversichert? Ist man angestellt, selbstständig, verbeamtet oder arbeitet möglicherweise gar nicht? Diese Faktoren können den verantwortlichen Sozialleistungsträger beeinflussen.

Sozialleistungsträger sind unter anderem:

  • gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • gesetzliche Pflegekassen und private Pflegeversicherungen
  • Rentenversicherungsträger
  • Beihilfestellen
  • Sozialamt
  • Versorgungsamt
  • Arbeitsagentur

Wirtschaftliche Absicherung

Die Frage nach finanzieller Absicherung kann in Zusammenhang mit einer Krebsdiagnose oder wiederauftretender Erkrankung mit und ohne Familiengründung schnell aufkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man noch nicht abschätzen kann, ob man möglicherweise längerfristig beruflich ausfällt. 

Wie bei anderen Krankheiten auch, wird bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Krebserkrankung im Regelfall der Lohn für 42 Kalendertage durch das beschäftigende Unternehmen weitergezahlt. Ist die Zeit der Entgeltfortzahlung abgelaufen und man ist noch nicht wieder arbeitsfähig, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen das sogenannte Krankengeld. Dies beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Das Krankengeld ist allerdings auf die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Kalenderjahren beschränkt und stellt damit keine längerfristige Absicherung dar.

Versicherte in privaten Krankenversicherungen haben in der Regel die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen3. Hier sind die Tarife und Konditionen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Betroffene müssten sich also direkt an ihre jeweilige private Krankenversicherung wenden und dort die möglichen Optionen prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn die Diagnose schon besteht und die Krankentagegeldversicherung sozusagen nachträglich abgeschlossen werden soll.

Wenn du aufgrund deiner Krebserkrankung nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sein kannst, hast du die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ob dann eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden du noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könntest.

Die Belastungsgrenze bei medizinischen Leistungen

Doch nicht nur eine mögliche Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit kann die Finanzen belasten. Zwar werden medizinische Leistungen, die für die Behandlung erforderlich sind, von den jeweiligen Kostenträgern übernommen. Allerdings müssen Versicherte trotzdem einen bestimmten Betrag davon selbst übernehmen. Diese Zuzahlung beträgt in der Regel zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Da diese Zuzahlungen bei längerfristigen Behandlungen zusammengerechnet hohe Summen erreichen können, gibt es die sogenannte Belastungsgrenze: Werden zwei Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens an Zuzahlungen erreicht, müssen für den Rest des Kalenderjahres keine weiteren Zuzahlungen mehr geleistet werden. Der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung wird bei der Krankenkasse gestellt. Zudem gibt es noch die verminderte Belastungsgrenze, die bei einem Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens liegt. Für diese gelten noch einmal besondere Voraussetzungen.

 

Mehr als nur finanzielle Unterstützung

Neben den oben genannten finanziellen Mitteln gibt es auch weitere Sozialleistungen, auf die bei einer Krebserkrankung Anspruch besteht. Viele davon hängen direkt mit der Therapie beziehungsweise deren Folgen zusammen, etwa

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (Krankengymnastik, manuelle Therapie, Sprach- und Ergotherapie)
  • Hilfsmittel (Prothesen, Hör- und Sprechhilfen, Gehhilfen, Perücken)
  • Fahrkostenübernahme
  • stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Übergangspflege
  • Haushaltshilfe
  • häusliche Krankenpflege
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • Hospizpflege.

 

Diese Leistungen werden zum Teil vom Behandlungsteam verordnet und sind dann für gesetzlich Krankenversicherte teilweise zuzahlungspflichtig. Andere Leistungen, zum Beispiel Fahrkostenübernahme oder eine Haushaltshilfe, müssen eigenständig bei der Krankenkasse beantragt werden. Hast du ein oder mehrere Kinder, sind deine Chancen gut, eine Haushalthilfe genehmigt zu bekommen. Bei privaten Krankenversicherungen können die Leistungen je nach Vertrag variieren.

 

Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Pflege

  • Rehabilitation

Häufig schließt sich an eine Krebstherapie eine onkologische Rehabilitation an, die Betroffenen dabei helfen soll, wieder in den Alltag zurückzufinden8. Teils finden die Rehabilitationsmaßnahmen direkt nach der Therapie statt, man spricht dann von einer Anschlussheilbehandlung, teils können die Rehabilitationsmaßnahmen aber auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand stationär oder auch ambulant durchgeführt werden. Kostenträger dieser Sozialleistungen können sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherung sein. Dies hängt davon ab, ob die Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Wiederherstellung beziehungsweise zum Erhalt der Erwerbstätigkeit durchgeführt wird3. Onkologische Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Rentenversicherung übernommen.

 

  • Berufliche Wiedereingliederung

Um speziell im Berufsleben wieder Fuß zu fassen, gibt es zudem noch die Möglichkeit der beruflichen Wiedereingliederung, für die ebenfalls die Rentenversicherungen oder auch Arbeitsagenturen zuständig sind5. Die Leistungen der beruflichen Wiedereingliederung sind vielfältig und reichen von der schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit über Hilfsmittel am Arbeitsplatz bis hin zur Umschulung.

 

  • Pflege

Sind die Auswirkungen der Krebserkrankung so groß, dass man sich zumindest zeitweise selbst nicht mehr versorgen kann und im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, hat man Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Anspruch wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Hierzu wird eine sogenannte Pflegebegutachtung durchgeführt, bei der festgestellt wird, wie groß die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen tatsächlich ist. Dementsprechend wird ein Pflegegrad vergeben, nach dem sich dann die Leistungen der Pflegekassen richten. Hierzu gehören etwa Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, Pflegegeld oder Beiträge zu den pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege.

 

Individuelle Beratung 

Krebserkrankten stehen also zahlreiche Sozialleistungen zu. Die Möglichkeiten der Unterstützung sind so vielfältig, dass dieser Artikel nur eine grobe Übersicht geben kann. Lebenssituationen mitsamt den aufkommenden Fragen und Problemen nach einer Krebsdiagnose können sehr unterschiedlich aussehen. Deswegen bietet sich eine individuelle Beratung an, um die passenden Angebote und die richtigen Anlaufstellen beziehungsweise Kostenträger zu finden und Unterstützung bei der Antragsstellung zu bekommen.

 

Wer kann genauer und individuell über Sozialleistungen informieren?

  • behandelnde Ärzte und Ärztinnen
  • Kliniksozialdienst des behandelnden Krankenhauses
  • Krebsberatungsstellen (Adressliste über den Krebsinformationsdienst abrufbar)
  • die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
  • das Informationsnetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH)

 

Copyright © 2024 RoX Health. All rights reserved.