Kostenerstattung bei Krebserkrankungen und Kinderwunsch

Eine Krebserkrankung bringt häufig ein Überdenken der bisherigen Lebensplanung mit sich. Neben der Frage zum Erfolg der Therapie kommt dazu, dass du dir bei verschiedenen Therapieformen Gedanken im Vorfeld machen mussst, wie du dir die Option für einen späteren Kinderwunsch offenhalten kannst. Damit steht man plötzlich auch vor ganz praktischen Fragestellungen: In welchem Fall muss ich einen Antrag auf Kostenübernahme stellen? Welche Kosten kommen bei einer Kinderwunschbehandlung auf mich zu? Für die Erfüllung deines Kinderwunsches gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst. Sie lassen sich in zwei Teilbereiche gliedern: Anspruch auf Fertilitätserhalt, um einen späteren Kinderwunsch realisieren zu können und die Kinderwunschbehandlung an sich.

 

Fertilitätserhaltende Maßnahmen – Kosten, Anträge und Co

In diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren viel getan. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und seit Juli 2023 auch Ovarialgewebe sowie die entsprechenden notwendigen medizinischen Maßnahmen und Lagerung definiert.

Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, muss eine Beratung und Empfehlung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen durch deinen Facharzt oder deine Fachärztin erfolgen. Nach der Beratung ist es wichtig, dass du eine sogenannte „Bescheinigung der Grunderkrankung“ in den Händen hältst, die alle erforderlichen Informationen für deinen Kostenträger enthält. Auf der Website der deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs findest du hier eine Vorlage als Orientierung. 

Der Gesetzgeber definiert als Grundvoraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen für Frauen, dass das vollendete 40. Lebensjahr und für Männer das 50. Lebensjahr nicht überschritten ist. Bist du unter 18, solltest du abklären, ob alle geplanten Hormone oder Medikamente für dein Alter zugelassen sind. Sonst kann es passieren, dass der Kostenträger die Kostenübernahme ablehnt.

Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, muss eine Beratung und Empfehlung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen durch deinen Facharzt erfolgen. Nach der Beratung ist es wichtig, dass du eine sogenannte „Bescheinigung der Grunderkrankung“ in den Händen hältst, die alle erforderlichen Informationen für deinem Kostenträger enthält. Auf der Website der deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs findest du hier eine Vorlage als Orientierung. 

Der Gesetzgeber definiert als Grundvoraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen, dass dein Alter das vollendete 40. Lebensjahr nicht überschreitet. Bist du unter 18, solltest du mit deinem Arzt vorher abklären, dass alle geplanten Hormone oder Medikamente für dein Alter zugelassen sind. Sonst kann es passieren, dass der Kostenträger die Kostenübernahme ablehnt.

 

Fertilitätserhalt bei Krebs – Antrag auf Kostenübernahme notwendig?

Bist du in einer gesetzlichen Krankenkasse reicht in der Regel die Beratung und Bescheinigung zur Grunderkrankung aus. Dies dient als Grundlage, dass deine Ärzt:innen die entstehenden Kosten direkt mit deiner Krankenkasse abrechnen können. Du benötigst hier also keinen Antrag auf Kostenübernahme oder zusätzlichen privaten Behandlungsvertrag.

Bist du in einer privaten Krankenversicherung, verbeamtet oder ist für sich ein sonstiger Kostenträger zuständig, solltest du, um die Kostenübernahme sicher zu stellen, diese vorher beantragen. Deine Erfolgsaussichten sind hier nicht vorhersagbar und hängen stark von deinem Versicherer und den definierten vertraglichen Leistungen ab. Eine erste Orientierung, wie du einen Antrag auf Kostenübernahme formulieren könntest, findest du hier.

Befruchtete Eizellen einfrieren – ja oder nein?

Mit der heutigen Technik sind auch die Befruchtungsraten von eingefrorenen unbefruchteten Eizellen sehr gut. Das kann ein Vorteil sein, wenn du aktuell keinen Partner hast oder dich auf den aktuellen Partner vielleicht noch nicht festlegen willst. Schließlich kann bis zur Realisierung deines Kinderwunsches noch einige Zeit vergehen und niemand kann vorhersagen, wie sich deine Lebenssituation bis dahin entwickelt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass in der Leitlinie nur die Kostenerstattung für den Ablauf der Vorbereitung und der Entnahme bis hin zum späteren Auftauen der Eizelle geregelt ist. Nicht aber die Spermienaufbereitung und Injektion, die für das Einfrieren einer befruchteten Eizelle nötig wären. Deshalb kann die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Aus den genannten Gründen gibt es keinen zwingenden Grund mehr, befruchtete Eizellen einzufrieren.

 

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderwunschbehandlung

Wurde Eierstockgewebe eingefroren und erfolgreich wieder implantiert oder die Eierstockfunktion unterdrückt, besteht die Möglichkeit, dass du auf normalen Weg schwanger werden kannst. Möchtest du eingefrorene Ei oder Samenzellen zur Realisierung deines Kinderwunsches nutzen, ist eine künstliche Befruchtung notwendig.2 Dein Anspruch auf Kostenübernahme ist im Regelfall mit den Paaren vergleichbar, die aus anderen Gründen eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich kannst du die Option einer Kostenbeteiligung durch deine Krankenkasse sowie über die Bundesförderrichtlinie prüfen.

Wenn du in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten von 50%. Derzeit gelten folgende Voraussetzungen:

  • das Paar mit dem Kinderwunsch muss verheiratet sein
  • als Frau musst du älter als 25 und jünger als 40 Jahre sein
  • als Mann musst du älter als 25 und jünger als 50 Jahre alt sein
  • ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
  • ärztliche Feststellung, dass bei Kinderwunschbehandlung die Aussicht auf Erfolg besteht
  • es dürfen nur Ei- beziehungsweise Samenzellen des beantragenden Paares verwendet werden
  • Vor Beginn der Behandlung muss eine psychosoziale oder medizinische Beratung erfolgen

Bist du bei einer privaten Krankenkasse versichert, hängen die Chancen auf eine finanzielle Förderung von deinen vertraglich vereinbarten Leistungen ab. Da dort in der Regel das Verursacherprinzip gilt, kann es sogar sein, dass deine private Krankenversicherung sogar 100% der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernimmt. Auch die Regelung, ob du mit deinem Partner oder Spender verheiratet sein musst, kann von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung abweichen.

Auch das deutsche Bundesministerium bietet die Option einer finanziellen Unterstützung. Da die notwendigen finanziellen Mittel auch mindestens zur Hälfte von den einzelnen Bundesländern getragen werden müssen, gibt es aber keine deutschlandweit einheitliche Regelung. Für dich gelten die jeweiligen Vorgaben des Bundeslandes, in dem du wohnhaft bist. Über den Förder-Check bekommst du eine erste Einschätzung, ob eine finanzielle Unterstützung über diesen Fördertopf möglich ist. Durch den Bund ist eine maximale Bezuschussung von 25% der verbleibenden Kosten nach Abrechnung mit der Krankenkasse vorgesehen. Dies bedeutet, dass du im Falle einer Kinderwunschbehandlung mit mindestens 25% der Kosten als Eigenanteil rechnen musst.

Auch das deutsche Bundesministerium bietet die Option einer finanziellen Unterstützung. Da die notwendigen finanziellen Mittel auch mindestens zur Hälfte von den einzelnen Bundesländern getragen werden müssen, gibt es aber keine deutschlandweit einheitliche Regelung. Für dich gelten die jeweiligen Vorgaben des Bundeslandes, indem du wohnhaft bist. Über den Förder-Check bekommst du eine erste Einschätzung, ob eine finanzielle Unterstützung über diesen Fördertopf möglich ist. Durch den Bund ist eine maximale Bezuschussung von 25% der verbleibenden Kosten nach Abrechnung mit der Krankenkasse vorgesehen. Dies bedeutet, dass du im Falle einer Kinderwunschbehandlung mit mindestens 25% der Kosten als Eigenanteil rechnen musst.

Plane (d)ein Leben nach dem Krebs

Das Thema Familienplanung trotz Krebs ist ein sensibles Thema. Welche Vorgehensweise in deiner individuellen Situation für dich die richtige ist, findest du am besten im Gespräch mit deinen behandelnden Ärzt:innen heraus. Frage proaktiv nach, was in eurer familiären Situation am sinnvollsten ist. Auch unser Experten-Team steht dir jederzeit zur Verfügung. Es kann Optionen aufzeigen und helfen, euren eigenen Weg als zukünftige Eltern zu finden.

Quellen

  1. Kryokonservierung von Ovarialgewebe ab Juli Kassenleistung (aerzteblatt.de) abgerufen am 10.12.2023
  2. Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (g-ba.de) abgerufen am 10.10.2023
  3. https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/erhaltung-der-fruchtbarkeit-bei-frauen/ abgerufen am 11.10.2023
  4. https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/erhaltung-der-fruchtbarkeit-bei-maennern/ abgerufen am 22.02.2024
  5. https://www.fertionco.ch/de/methoden-alternativen/fruchtbarkeitserhaltende-methoden/unbefruchtete-eizelle-einfrieren/ abgerufen am 11.10.2023
  6. Informationsportal Kinderwunsch – Startseite (informationsportal-kinderwunsch.de) abgerufen am 10.10.2023

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