3.2 Sozialleistungen - Unterstützungsmöglichkeiten im Falle einer Krebserkrankung

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Sozialleistungen - Unterstützungsleistungen im Falle einer Krebserkrankung

Oft bringt eine Krebserkrankung für Betroffene und deren Umfeld viele Sorgen und Ängste mit sich. Neben dem Erfolg der Therapie können auch praktische Fragen plötzlich eine zentrale Bedeutung gewinnen: Wovon soll man leben, wenn man für eine gewisse Zeit nicht arbeiten kann? Was passiert, wenn der Krebs wiederkommt und man sich und sein Kind nicht mehr allein versorgen kann? Für deine Absicherung in diesen schwierigen Situationen gibt es zahlreiche Sozialleistungen, auf die du Anspruch hast.


Sozialleistungen und deren Träger

Unter Sozialleistungen versteht man alle Leistungen, die vom Staat für die soziale Sicherung erbracht werden1. Das können sowohl Geld- als auch Dienst- oder Sachleistungen sein2, wie zum Beispiel Krankengeld, Rente oder Rehabilitationsmaßnahmen3. Diese Leistungen sollen dich vor individuellen Lebensrisiken schützen oder, falls das nicht möglich ist, zumindest deren Folgen ausgleichen und ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Lebensgrundlage sicherstellen.


In Deutschland gibt es viele verschiedene Sozialleistungsträger, die für die Absicherung in unterschiedlichen Situationen, zum Beispiel Unfall, Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, zuständig sind. Die Zuständigkeit kann zusätzlich aber auch von deinen persönlichen Lebensumständen beeinflusst sein4: Ist man privat oder gesetzlich krankenversichert? Ist man angestellt, selbstständig, verbeamtet oder arbeitet möglicherweise gar nicht? Diese Faktoren können den verantwortlichen Sozialleistungsträger beeinflussen.


Sozialleistungsträger sind unter anderem3,5:
– gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
– gesetzliche Pflegekassen und private Pflegeversicherungen
– Rentenversicherungsträger
– Beihilfestellen
– Sozialamt
– Versorgungsamt
– Arbeitsagentur

 

Wirtschaftliche Absicherung

Die Frage nach finanzieller Absicherung kann in Zusammenhang mit einer Krebsdiagnose oder wiederauftretender Erkrankung mit und ohne Familiengründung schnell aufkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man noch nicht abschätzen kann, ob man möglicherweise längerfristig beruflich ausfällt.


Wie bei anderen Krankheiten auch, wird bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Krebserkrankung im Regelfall der Lohn für 42 Kalendertage durch das beschäftigende Unternehmen weitergezahlt
3. Ist die Zeit der Entgeltfortzahlung abgelaufen und man ist noch nicht wieder arbeitsfähig, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen das sogenannte Krankengeld. Dies beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Das Krankengeld ist allerdings auf die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Kalenderjahren beschränkt6 und stellt damit keine längerfristige Absicherung dar3.


Versicherte in privaten Krankenversicherungen haben in der Regel die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen
3. Hier sind die Tarife und Konditionen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Betroffene müssten sich also direkt an ihre jeweilige private Krankenversicherung wenden und dort die möglichen Optionen prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn die Diagnose schon besteht und die Krankentagegeldversicherung sozusagen nachträglich abgeschlossen werden soll.
Wenn du aufgrund deiner Krebserkrankung nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sein kannst, hast du die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ob dann eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden du noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könntest
3.


Mehr als nur finanzielle Unterstützung

Neben den oben genannten finanziellen Mitteln gibt es auch weitere Sozialleistungen, auf die bei einer Krebserkrankung Anspruch besteht. Viele davon hängen direkt mit der Therapie beziehungsweise deren Folgen zusammen, etwa
– Arznei- und Verbandmittel
– Heilmittel (Krankengymnastik, manuelle Therapie, Sprach- und Ergotherapie)
– Hilfsmittel (Prothesen, Hör- und Sprechhilfen, Gehhilfen, Perücken)
– Fahrkostenübernahme
– stationäre Krankenhausaufenthalte
– Übergangspflege
– Haushaltshilfe
– häusliche Krankenpflege
– spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
– Hospizpflege.


Diese Leistungen werden zum Teil vom Behandlungsteam verordnet und sind dann für gesetzlich Krankenversicherte teilweise zuzahlungspflichtig5. Andere Leistungen, zum Beispiel Fahrkostenübernahme oder eine Haushaltshilfe, müssen eigenständig bei der Krankenkasse beantragt werden. Hast du ein oder mehrere Kinder, sind deine Chancen gut, eine Haushalthilfe genehmigt zu bekommen. Bei privaten Krankenversicherungen können die Leistungen je nach Vertrag variieren3.


Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Pflege

Rehabilitation
Häufig schließt sich an eine Krebstherapie eine onkologische Rehabilitation an, die Betroffenen dabei helfen soll, wieder in den Alltag zurückzufinden
8. Teils finden die Rehabilitationsmaßnahmen direkt nach der Therapie statt, man spricht dann von einer Anschlussheilbehandlung, teils können die Rehabilitationsmaßnahmen aber auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand stationär oder auch ambulant durchgeführt werden. Kostenträger dieser Sozialleistungen können sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherung sein. Dies hängt davon ab, ob die Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Wiederherstellung beziehungsweise zum Erhalt der Erwerbstätigkeit durchgeführt wird3. Onkologische Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Rentenversicherung übernommen5.


Berufliche Wiedereingliederung
Um speziell im Berufsleben wieder Fuß zu fassen, gibt es zudem noch die Möglichkeit der beruflichen Wiedereingliederung, für die ebenfalls die Rentenversicherungen oder auch Arbeitsagenturen zuständig sind5. Die Leistungen der beruflichen Wiedereingliederung sind vielfältig und reichen von der schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit über Hilfsmittel am Arbeitsplatz bis hin zur Umschulung
3.

Pflege
Sind die Auswirkungen der Krebserkrankung so groß, dass man sich zumindest zeitweise selbst nicht mehr versorgen kann und im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, hat man Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Anspruch wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Hierzu wird eine sogenannte Pflegebegutachtung durchgeführt, bei der festgestellt wird, wie groß die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen tatsächlich ist. Dementsprechend wird ein Pflegegrad vergeben, nach dem sich dann die Leistungen der Pflegekassen richten
9. Hierzu gehören etwa Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, Pflegegeld oder Beiträge zu den pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege3.

 

Individuelle Beratung

Krebserkrankten stehen also zahlreiche Sozialleistungen zu. Die Möglichkeiten der Unterstützung sind so vielfältig, dass dieser Artikel nur eine grobe Übersicht geben kann. Lebenssituationen mitsamt den aufkommenden Fragen und Problemen nach einer Krebsdiagnose können sehr unterschiedlich aussehen. Deswegen bietet sich eine individuelle Beratung an, um die passenden Angebote und die richtigen Anlaufstellen beziehungsweise Kostenträger zu finden und Unterstützung bei der Antragsstellung zu bekommen.

Wer kann genauer und individuell über Sozialleistungen informieren3,4,5?
-behandelnde Ärzte und Ärztinnen
-Kliniksozialdienst des behandelnden Krankenhauses
-Krebsberatungsstellen (Adressliste über den Krebsinformationsdienst abrufbar)
-die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
-das Informationsnetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH)


  • Quellen

    1. BPB, Das Lexikon der Wirtschaft: Sozialleistungen, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20650/sozialleistungen/, abgerufen am 11.10.2023

    2. BPB, Das Rechtslexikon: Sozialleistungen, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324059/sozialleistungen/ abgerufen am 11.10.2023

    3. Deutsche Krebshilfe: Sozialleistungen bei Krebs, https://www.krebshilfe.de/infomaterial/Blaue_Ratgeber/Wegweiser-zu-Sozialleistungen_BlaueRatgeber_DeutscheKrebshilfe.pdf 

    4. Onko Internetportal: Verloren im Paragraphen-Labyrinth? Sozialrechtliche Informationen für Krebspatienten, https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/sozialrechtliche-informationen.html, abgerufen am 11.10.2023

    5. Deutsches Krebsforschungszentrum: Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig? https://www.krebsinformationsdienst.de/service/adressen/sozialrecht-bei-krebs-anlaufstellen.php, abgerufen am 11.10.2023

    6. Bundesministerium für Gesundheit: Krankengeld, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld.html, abgerufen am 11.10.2023

    7. Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung,  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html, abgerufen am 01.10.2023

    8. Deutsche Rentenversicherung: Onkologische Reha, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha_node.html, abgerufen am 11.10.2023

    9. Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung, https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/, abgerufen am 11.10.2023

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